Gewandhaus Beherbergungssteuer

Die Landeshauptstadt Dresden erhebt seit dem 1. Juli 2023 eine Beherbergungssteuer für alle Übernachtungsgäste.

Die Landeshauptstadt Dresden erhebt eine Beherbergungssteuer als örtliche Aufwandsteuer. Steuerschuldner ist der Gast, der entgeltlich in einer Beherbergungseinrichtung im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden übernachtet.

 

Weitere Informationen zur Beherbergungssteuer in Dresden finden Sie im Informationsblatt.

 

Bei weiteren Fragen zur Beherbergungssteuer in Dresden wenden Sie sich bitte direkt an die Landeshauptstadt Dresden:

Steuer- und Stadtkassenamt, FB Aufwandsteuern, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden

E-Mail: beherbergungssteuer(at)dresden.de

Telefon: (03 51) 4 88 27 19

Telefax: (03 51) 4 88 28 98